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Arbeitsentwurf zum EEG 2027: Deutliche Änderungen für kleine Photovoltaikanlagen geplant

Arbeitsentwurf zum EEG 2027: Deutliche Änderungen für kleine Photovoltaikanlagen geplant

Ein aktueller Arbeitsentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) vom 22. Januar 2026 gibt einen ersten Einblick in mögliche zukünftige Rahmenbedingungen für den Photovoltaik-Ausbau. Das rund 440 Seiten umfassende Dokument sieht insbesondere für kleinere PV-Anlagen, wie sie typischerweise auf Wohngebäuden installiert werden, erhebliche und potenziell weitreichende Änderungen vor.

Nach dem derzeitigen Entwurfsstand sollen Anlagen mit einer Leistung bis 25 kW künftig keine feste Einspeisevergütung mehr erhalten. Für größere Anlagen, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen, ist ein einheitlicher, größenunabhängiger Fördersatz vorgesehen. Gleichzeitig sollen Betreiber kleiner Anlagen ihre Einspeisung auf maximal 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen oder den Strom entsprechend vermarkten.

Darüber hinaus ist geplant, die verpflichtende Direktvermarktung auf alle PV-Anlagen auszuweiten und die bisherige Leistungsgrenze hierfür aufzuheben. Auch die Anforderungen an die Messtechnik sollen verschärft werden: Künftig müssen alle Anlagen, unabhängig von ihrer Größe, mit intelligenten Stromzählern (Smart Metern) ausgestattet werden. Während die Kosten für größere Anlagen gesetzlich begrenzt sind, müssten Betreiber kleiner Anlagen diese vollständig selbst tragen.

Begründet werden die geplanten Änderungen mit der Notwendigkeit, das bisherige Modell der pauschalen Einspeisung weiterzuentwickeln. Zukünftig soll sich die Stromerzeugung stärker an der aktuellen Nachfrage sowie an Marktpreisen orientieren und so besser in das Energiesystem integriert werden.

Unverändert bleiben hingegen die Ausbauziele für die Photovoltaik. Geplant sind weiterhin installierte Leistungen von 128 GW für dieses Jahr, 172 GW im Jahr 2027, bis 2030 215 GW  und 400 GW bis 2040. Der bisher vorgesehene Strommengenpfad zur Überprüfung der tatsächlichen Ausbaugeschwindigkeit soll jedoch entfallen.

Der Entwurf befindet sich derzeit noch im Abstimmungsprozess. Welche Regelungen letztlich umgesetzt werden, wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren zeigen. Die vorgeschlagenen Änderungen könnten jedoch insbesondere für private Anlagenbetreiber und kleine gewerbliche Investoren spürbare Auswirkungen haben. Die vorgesehenen Änderungen könnten so den Ausbau von Photovoltaikanlagen bremsen und damit das Risiko erhöhen, dass die geplanten Ausbauziele für die installierte Leistung bis 2030 und 2040 verfehlt werden.

(Quelle: Photon 27.02.2026 )

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