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Aufnahme von Wärme- und Verkehrssektor in den Emissionshandel wäre erst in einigen Jahren wirksam

Aufnahme von Wärme- und Verkehrssektor in den Emissionshandel wäre erst in einigen Jahren wirksam

(Quelle: Pressemitteilung von Agora Energiewende, 20.08.2019)

Nach einer Analyse des Öko-Instituts für Agora Energiewende, ließe sich die Eingliederung der bisher nicht erfassten Sektoren in den Emissionshandel der EU (EU-ETS) grundsätzlich durchführen. Die Umsetzung sei aber zu komplex, um schnell die gewünschten Auswirkungen zu erzielen. Eine Bepreisung des Kohlenstoffdioxids durch eine Reform der Energiesteuern lässt sich hingegen in wenigen Monaten erzielen.

Der CO2-Ausstoß des Verkehrs und des Gebäudewärmesektors, der etwa die Hälfte der deutschen Treibhausgase ausmacht, lässt sich mittels eines Emissionshandelssystems (ETS) frühestens 2023 reduzieren. So lange würde es dauern, diese Bereiche entweder in das Europäische Emissionshandelssystem zu integrieren oder ein eigenes neues ETS dafür zu entwickeln und zu implementieren. Zur schnellen und wirksamen CO2-Bepreisung wie sie derzeit von den meisten Parteien diskutiert wird, eignen sich Energiesteuern daher deutlich besser, so die Schlussfolgerung des Papiers.

Die langen Umsetzungszeiträume eines ETS für Wärme und Verkehr ergeben sich aus einer Reihe von Faktoren. So müssen zum einen in vielen Bereichen neue Regelungen gesetzlich und untergesetzlich geschaffen werden. Will Deutschland etwa seine Sektoren Verkehr und Wärme im Alleingang in den EU-Emissionshandel einbeziehen, so müssten unter anderem relevante EU-Regelungen geändert werden– umfangreiche Verhandlungen mit der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten wären die Folge. Diese Option würde deshalb sogar mit fünf Jahren veranschlagt werden.

Neben dem Aufbau der Infrastruktur und einer Datenbasis, um zu ermitteln, wie viele Zertifikate jährlich ausgestellt und auktioniert werden können, kämen auch auf tausende von Unternehmen neue Aufgaben zu: Sie müssten ein Überwachungs- und Abrechnungsregime für ihre CO2-Emissionen einrichten. Wie schon 2005 bei der Einführung des EU-ETS, ist auch hier mit einer Klagewelle der Betroffenen zu rechnen, heißt es in der Analyse. Zudem müssten eine Doppelregulierung mit dem bestehenden Emissionshandelssystem der EU durch aufwändige Regelungen vermieden und eine Lösung für die bisher nicht vom EU-ETS erfassten Teile der Industrie gefunden werden.

Angesichts der langen und komplexen Umsetzung hält Agora Energiewende einen zweistufigen Ansatz für möglich: Kurzfristig sollte eine CO2-Bepreisung über eine Reform der Energiesteuern erfolgen. Diese könnte dann in einigen Jahren von einem Emissionshandelssystem abgelöst werden. „Angesichts der komplexen Herausforderungen ist hier eine Pilotphase sinnvoll, wie wir das auch beim europäischen Emissionshandel hatten. Damit lassen sich Konstruktionsfehler erkennen und beheben, die ansonsten wirksamen Klimaschutz verhindern könnten. Sicherheit geht hier vor Schnelligkeit“, sagt Dr. Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende.

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