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Bericht des Europäischen Rechnungshofs zum Ausbau von Energiegemeinschaften

Bericht des Europäischen Rechnungshofs zum Ausbau von Energiegemeinschaften

Die EU kommt beim Ausbau von Energiegemeinschaften langsamer voran als erwartet. Das zeigt ein Bericht des Europäischen Rechnungshofs, der prüft, ob die bestehenden politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichen, um diese Initiativen auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 wirksam einzubinden.

Anfang 2025 verfügten nur rund 27 % der EU-Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern über mindestens eine Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft. Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Ländern: Während die Niederlande und Dänemark auf über 80 % kommen, liegt Italien bei lediglich etwa 3 bis 4 %.

Auch die Erwartungen an den Beitrag von Energiegemeinschaften wurden nach unten korrigiert. Während frühere Prognosen von einem Anteil von über 20 % an der Photovoltaik- und rund 17 % an der Windenergiekapazität bis 2030 ausgingen, rechnen aktuelle Schätzungen nur noch mit etwa 4 %.

In den untersuchten Ländern – Italien, Niederlande, Polen und Rumänien – bleibt der Anteil an der installierten Leistung insgesamt gering. In Italien und Polen liegt er im Promillebereich, in den Niederlanden bei etwa 1 bis 3 %.

Als zentrale Hürden nennt der Bericht vor allem komplexe regulatorische Vorgaben und uneinheitliche Definitionen auf EU-Ebene, die zu unterschiedlichen nationalen Regelungen führen. Zudem ist die Umsetzung europäischer Richtlinien noch unvollständig: Bis Mitte 2025 hatte nur Italien die Vorgaben vollständig umgesetzt, während in Polen und Rumänien noch Lücken bestehen.

Auch das EU-Ziel, in jeder größeren Kommune mindestens eine Energiegemeinschaft zu etablieren, wird kritisch gesehen, da es an klaren Kriterien und messbaren Indikatoren fehlt.

Weitere Herausforderungen sind lange Genehmigungsprozesse und begrenzte Netzkapazitäten. In den Niederlanden können sich Netzanschlüsse um bis zu drei Jahre verzögern, in Polen im Schnitt um etwa zehn Monate.

Finanziell zeigen sich ebenfalls Unterschiede: Während Projekte in Italien, den Niederlanden und Polen häufig innerhalb von zehn Jahren wirtschaftlich sind, fehlen in Rumänien gezielte Förderprogramme.

Der Rechnungshof empfiehlt daher, rechtliche Definitionen zu vereinheitlichen, Monitoring zu verbessern und Energiegemeinschaften stärker in Energie- und Klimapläne zu integrieren. Zudem sollten Speicherlösungen und die Einbindung einkommensschwächerer Haushalte stärker gefördert werden.

Trotz begrenzter Skalierung bleiben Energiegemeinschaften ein wichtiger Faktor für die Akzeptanz erneuerbarer Energien und die aktive Beteiligung der Bevölkerung an der Energiewende.

(Quelle PVMag 11.03.2026)

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