bne fordert bundeseinheitliche Regeln für flexible Netzanschlüsse
bne fordert bundeseinheitliche Regeln für flexible Netzanschlüsse
Der Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speichern entwickelt sich zunehmend zum zentralen Engpass der Energiewende. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) fordert deshalb, flexible Netznutzung direkt im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesetzlich zu verankern. Ziel sei ein bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen, der Planungs- und Investitionssicherheit für Projektentwickler schafft.
Nach Einschätzung des Verbandes behindern individuelle Netzanschlussvereinbarungen und uneinheitliche Vorgaben der zahlreichen Verteilnetzbetreiber den Ausbau erneuerbarer Energien erheblich. Die bisherigen sogenannten „Flexible Connection Agreements“ (FCA) kämen in der Praxis kaum zustande. Grund dafür seien große Unterschiede bei Informationen, Risiken und Verhandlungsmacht zwischen Netzbetreibern und Projektierern. Viele Projekte würden dadurch wirtschaftlich kaum noch realisierbar.
Kritisch sieht der bne auch den diskutierten „Redispatchvorbehalt“. Dieser könne Anlagen die wirtschaftliche Grundlage entziehen und Investitionen erschweren. Stattdessen fordert der Verband flexiblere Lösungen wie Co-Location-Speicher, die überschüssigen Strom aufnehmen können, wenn Netzengpässe auftreten. In der Praxis würden solche Speicher bislang jedoch häufig durch restriktive Vorgaben der Netzbetreiber eingeschränkt.
Als Lösung schlägt der bne ein umfassendes Regelpaket direkt im EEG vor. Dazu gehört unter anderem ein gesetzlicher Anspruch auf eine beschleunigte Netzauskunft. Netzbetreiber sollen künftig innerhalb von vier Wochen Auskunft über verfügbare Anschlusskapazitäten geben müssen. Zudem soll ein gesetzlich verankertes Recht auf „Überbauung“ geschaffen werden. Anlagenbetreiber könnten damit größere Erzeugungskapazitäten installieren, sofern die tatsächliche Einspeiseleistung technisch begrenzt wird.
Darüber hinaus fordert der Verband klare Regeln zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit von Netzausbaukosten sowie verbindliche Rechtsfolgen bei Verstößen gegen Einspeisegrenzen. Vorgeschlagen werden unter anderem standardisierte Strafzahlungen bei Überschreitungen der vereinbarten Einspeiseleistung.
Nach Ansicht des bne könnte ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen die Finanzierung von Großprojekten deutlich erleichtern und gleichzeitig die Netzausbaukosten senken. Flexible Netzanschlüsse gelten dabei als wichtiger Baustein, um den weiteren Ausbau von Photovoltaik, Windenergie und Speichern schneller in das Energiesystem zu integrieren.
(Quelle: bne 12.05.2026)
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