BSW-Solar fordert Investitionssicherheit für Solartechnik und Speicher
BSW-Solar fordert Investitionssicherheit für Solartechnik und Speicher
Realistisch dürfte die Restkoalition aus SPD und Grünen bis zur Bundestagwahl in der Energie- und Klimapolitik jedoch vermutlich kaum noch Gesetze zum Abschluss bringen, da die Union als notwendiger Mehrheitsbeschaffer – wie die anderen Parteien auch – bereits in den Wahlkampfmodus geschaltet hat.
Dies dürfte auch für die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes zutreffen, Diese wurde zwar heute vom verkleinerten Bundeskabinett beschlossen (vermutlich nur kleine Änderungen ggü. letztem Entwurf, Auswertung der über 300 Seiten läuft). Das Gesetzespaket wird aber erst nach einer erfolgreichen Befassung in Bundestag und Bundesrat das Licht der Welt erblicken können, zu der es vermutlich vor der Bundestagswahl nicht mehr kommen wird.
Die Tragweite einer Nichtverabschiedung in diese Legislaturperiode ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend zu bemessen. Einige im Gesetzesentwurf vorgesehene Zumutungen für die Solarbranche (wir berichteten), wie z. B. die Absenkung der verpflichtenden Direktvermarktungsgrenze wären dadurch vermutlich zumindest aufgeschoben. Andererseits lägen damit aber auch positive Vorhaben z. B. zur Verringerung schwer kalkulierbarer negativer Strompreise und zur Kompensation ausgefallener EEG-Vergütungen zu derartigen Zeiträumen auf Eis (Reparatur § 51 a EEG). Eben solches würde für Maßnahmen für einen beschleunigten Netzanschluss, zur möglichen „Überbauung“ von Netzverknüpfungspunkten und mehr Netztransparenz gelten, für die der BSW-Solar in den vergangenen Monaten teils erfolgreich geworben hatte. Die Haltungen der Union zu diesen Vorhaben ist bislang unklar.
Nicht nur das EnWG steht nach dem Ampel-Aus vor einer ungewissen Zukunft. Dazu zählt auch die Novelle des Baugesetzbuches. Hier hatte der BSW-Solar in den letzten Monaten u.a. für die baurechtliche Privilegierung von Großspeichern, Agri-PV und kleinen Solarparks bis 1 MW gestritten (wir berichteten).
Ein neu gewählter Bundestag übernimmt liegengebliebene Gesetzesentwürfe keinesfalls automatisch. Sie müssen nach dem sogenannten „Diskontinuitätsprinzip“ neu aufgerollt werden. Anders als die EE-Wärmebranche muss die PV-Branche zumindest für die Phase bis zu möglichen Gesetzesänderungen in der neuen Legislaturperiode dem Vernehmen nach zumindest nicht um eine Unterbrechung der Förderung bangen. Hintergrund: Die Gegenfinanzierung der EEG-Förderung auch für neue PV-Investoren ist gesetzlich abgesichert und muss vorrangig bedient werden.
(Quelle: BSW Solar vom 13.11.24)
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