E-Auto-Förderprogramm für Privatpersonen nun mit klaren Vorgaben
E-Auto-Förderprogramm für Privatpersonen nun mit klaren Vorgaben
Das E-Auto-Förderprogramm der Bundesregierung bietet jetzt klare Kriterien für eine Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos für Privatpersonen. Seit dem 1. Januar diesen Jahres kann abhängig von Einkommen, Fahrzeugtyp und Familiengrösse der Kauf oder Leasing eines Elektroautos oder Plug-in-Hybrids finanziell gefördert werden. Gebrauchte Fahrzeuge können durch das Förderinstrument nicht gefördert werden.
Insgesamt stehen Mittel in Höhe von 3 Milliarden Euro zur Verfügung und es können bis zu 800.000 Elektroautos in dem Zeitraum 2026 bis 2029 gefördert werden. Eine rückwirkende Antragsstellung kann über ein Online-Portal laut aktuellen Angaben ab Mai 2026 erfolgen.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte, dass Hauptintention des Förderprogramms die Unterstützung der europäischen, insbesondere der deutschen Automobilindustrie und Unterstützung von Privathaushalten sei, die sich ohne eine Förderung kein Elektroauto leisten könnten.
Im Jahr 2025 lag nach Angabe Schneiders der Anteil neu zugelassener E-Autos und Plug-in-Hybride aus europäischer Fertigung bei circa 80 Prozent. In 2026 sollen weitere neue und kostengünstigere Modelle deutscher E-Auto-Produzenten auf den Markt kommen.
Die Höhe der Förderung beträgt 3000 Euro als sogenannte Basisförderung. Für Plug-in-Hybride und Range Extender (Reichweitenverlängerer) beträgt sie 1500 Euro. Eine Bedingung für die Förderwürdigkeit ist ein Unterschreiten von 60 Gramm CO“ pro Kilometer und das Einhalten einer elektrischen Mindestreichweite von 80 Kilometern.
Ab dem 1. Juli 2027 erfolgt eine Neubewertung der Förderwürdigkeit für nach diesem Zeitpunkt zugelassene Plug-in-Hybride. Die Förderung soll sich im Anschluss an den CO2-Emissionen orientieren, die im Realbetrieb entstehen, um insgesamt den Beitrag für den Klimaschutz zu erhöhen. Die Fahrzeughalter, die Anspruch auf die Förderung geltend machen möchten, müssen ihre Elektroautos über wenigstens 36 Monate nutzen.
Die Staffelung der Förderung nach Einkommen sieht vor, dass 80.000 Euro Bruttojahreseinkommen die Grenze markiert. Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro, insgesamt maximal auf 90.000 Euro Bruttojahreseinkommen. Haushalte, die nicht mehr aus 60.000 Euro verdienen, erhalten einen Aufschlag von 1.000 Euro zur Basisförderung und bis zu einem Einkommen von 45.000 Euro kommen weitere 1.000 zur Basisförderung hinzu. Je Kind erhält der Haushalt zusätzlich 500 Euro, maximal jedoch 1.000 Euro. Die Spanne liegt demnach zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro.
Der Ablauf, um die Prämie erhalten zu können, erfordert zuerst die Zulassung des Fahrzeugs durchzuführen, bevor der Antrag auf Förderung gestellt werden kann. Dieser muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung gestellt werden. Die Einkommensbescheide, die als Einkommensnachweise dienen, sollen in einem digitalisierten Prozess zusammen mit weiteren erforderlichen Unterlagen und Informationen eingereicht werden können.
Kritik am Förderprogramm
Kritische Stimmen betonen die ökonomische Zweifelhaftigkeit der Förderung, nennen den geringen Preisabstand zu Verbrenner-Fahrzeugen und weisen auf mögliche „Mitnahmeeffekte“ hin, die darin bestünden, dass die Elektrofahrzeug-Produzenten Preise erhöhen würden und Vergünstigungen zu ihrem Vorteil anpassen könnten, sodass sie von der Förderung profitieren könnten.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der Einbezug von Plug-in-Hybriden bei gleichzeitigem Ausschluss von gebrauchten Elektrofahrzeugen. VCD-Vorsitzende Christiane Rohleder bezeichnet dies als „unsozial“, da auch eine Förderung vielen Bürgern nicht ermöglichen würde sich ein neues E-Auto leisten zu können.
Plug-in-Hybride stehen vor allem deshalb in der Kritik, weil sie eine klimapolitische „Mogelpackung“ (Michael Müller-Görnert, verkehrspolitische Sprecher VCD) seien, die nachweisbar bis zu fünfmal mehr Kohlendioxid emittierten, als von den Herstellern angegeben und als Antrieb überwiegend auf den Verbrenner-Antrieb zurückgreifen würden.
(Quelle: Tagesspiegel, 21.01.2026)
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