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Frist zur Umsetzung der Enerneuerbare-Energien-Richtlinie der EU ist verstrichen

Erleichterungen für Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windparks und Solaranlagen sollten durch die Umsetzung der “Renewable Energy Directive III” (kurz: RED III) als Ablösung der EU-Notfall-Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist zur Umsetzung wichtiger Vorgaben wurde jedoch am vergangenen Mittwoch verpasst.

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