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Energiesammelgesetz vom Bundesrat verabschiedet – Mehr Wettbewerb bei Photovoltaik und Windkraft

Energiesammelgesetz vom Bundesrat verabschiedet – Mehr Wettbewerb bei Photovoltaik und Windkraft

(Quelle: www.bundesrat.de, 14.12.2018)

Das vom Bundestag beschlossene Energiesammelgesetz wurde am 14. Dezember 2018 durch den Bundesrat gebilligt. Es wurden Sonder- und Innovationsausschreibungen sowie Sonderkürzungen bei Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt von Februar bis April 2019 beschlossen.

Für Photovoltaik und Windkraft an Land steigen die Ausschreibungsmengen in den nächsten drei Jahren um insgesamt 4 Gigawatt: von einem Gigawatt 2019 über 1,4 Gigawatt 2020 auf 1,6 Gigawatt im Jahr 2021. Die Sonderausschreibungsmengen werden nicht auf den bestehenden 52-Gigawatt-Deckel für Solaranlagen angerechnet. Flankierend sieht das Gesetz technologieübergreifende Innovationsausschreibungen vor. Um europarechtlich verbotene Überförderungen zu vermeiden, kürzt der Bundestagsbeschluss Vergütungen für größere Solar- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Die Sonderkürzungen bei Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt liegen ab dem 01. Januar 2019 bei 10,36 Cent pro kWh, ab dem 01. Februar 2019 bei 9,87 Cent pro kWh, ab dem 01. März 2019 bei 9,39 Cent pro kWh und ab dem 01. April 2019 bei 8,90 Cent pro kWh.

Die Länder regten ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zur Energiewende im neuen Jahr an, um insbesondere die Mieterstromprojekte stärker als bisher zu fördern.

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