Menü

Entlastung bei Energiekosten: Neuer Industriestrompreis für deutsche Unternehmen beschlossen

Entlastung bei Energiekosten: Neuer Industriestrompreis für deutsche Unternehmen beschlossen

Die Europäische Kommission hat den von Deutschland geplanten Industriestrompreis beihilferechtlich genehmigt und damit den Weg für eine gezielte Entlastung energieintensiver Unternehmen freigemacht. Künftig soll für einen Teil des Stromverbrauchs, bis zu 50 %, ein gedeckelter Preis von maximal fünf Cent pro Kilowattstunde gelten. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland angesichts anhaltend hoher Energiepreise zu sichern.

Die Genehmigung gilt als wichtiger Schritt, nachdem sich die Bundesregierung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über Monate intensiv für die Regelung eingesetzt hatten. Die Maßnahmen wurden von der EU als mit dem Binnenmarkt vereinbar eingestuft. Laut Bundesregierung sendet die Entscheidung ein klares Signal an die Industrie und knüpft an bereits umgesetzte Entlastungen wie reduzierte Stromsteuern und Netzkostenzuschüsse an.

Hintergrund der Maßnahme sind die stark gestiegenen Energiepreise infolge geopolitischer Krisen, insbesondere seit dem russischen Angriff auf die Ukraine. Diese Entwicklung hat die energieintensive Industrie in Deutschland im internationalen Wettbewerb zunehmend unter Druck gesetzt. Der Industriestrompreis soll daher gezielt Unternehmen unterstützen, die besonders stark von hohen Stromkosten betroffen sind und gleichzeitig im globalen Wettbewerb stehen.

Für die kommenden drei Jahre ist ein Fördervolumen von rund 3,8 Milliarden Euro vorgesehen. Mehrere Tausend Unternehmen aus über 90 Branchen können von der Regelung profitieren, darunter zentrale Industriezweige wie Chemie, Glas, Kunststoffe sowie Teile der Halbleiterproduktion. Ein Teil der finanziellen Entlastung ist an Investitionen gebunden: Mindestens 50 % der erhaltenen Mittel sollen in effizientere oder klimafreundlichere Technologien fließen, um langfristig auch die Kosten im Energiesystem zu senken.

Die Abwicklung der Förderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Unternehmen sollen ab 2027 Anträge stellen können, wobei eine rückwirkende Erstattung für das Jahr 2026 vorgesehen ist. Insgesamt zielt die Maßnahme darauf ab, kurzfristige Wettbewerbsnachteile abzufedern und gleichzeitig Anreize für eine nachhaltige Transformation der Industrie zu setzen.

(Quelle: BMWE 23.04.2026)

<< Zurück zu "Alle Meldungen"