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Erneuerbare Energien: Informationsveranstaltungen des TMUEN für Landkreise und Wirtschaft zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Erneuerbare Energien: Informationsveranstaltungen des TMUEN für Landkreise und Wirtschaft zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Das Energieministerium hat an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise und der Wirtschaft über die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren informiert. Seit kurzem gelten neue Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die schnellere Genehmigungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen und die Wirtschaft ermöglichen.

Minister Stengele: „Thüringen macht Tempo bei der Energiewende: Beschleunigte Genehmigungsverfahren sind der Schlüssel zum Ausbau der Erneuerbaren. Sie bedeuten vor allem mehr Planungssicherheit für die Wirtschaft, die auf die Umstellung auf Erneuerbare angewiesen ist.“

Das TMUEN wird die Genehmigungsbehörden künftig gezielt durch eine Rahmenvereinbarung mit externen Projektmanagerinnen und -managern unterstützen. Die Behörden im Genehmigungsverfahren entlasten und so zu einer Beschleunigung des Genehmigungsprozesses beitragen. Thüringens Ansatz bei Windenergieanlagen ist wegweisend, weil die Öffentlichkeit bei jedem Antrag früh einbezogen und zudem jede Kommune bei Windanlagen im Umkreis von 2,5 km finanziell an den Einnahmen beteiligt wird.

Weitere Erleichterungen im neuen Bundesimmissionsschutzrecht: Anträge können elektronisch gestellt werden. Auch Erörterungstermine können online oder als Video- bzw. Telefonkonferenz stattfinden. Ebenfalls neu: Es wird festgelegt, ab welchem Zeitpunkt die eingereichten Unterlagen als vollständig zu gelten haben. Ist dieser Punkt erreicht, ist es nicht mehr möglich, weitere Unterlagen vom Antragsteller anzufordern. Ist außer der genehmigenden Behörde eine weitere Behörde am Verfahren beteiligt, erhält diese eine Frist von einem Monat für ihre Stellungnahme. Für Erneuerbare-Energien- und Wasserstoffanlagen ist darüber hinaus keine Fristverlängerung möglich.

Hintergrund:

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht am 14.06.2024 zugestimmt:  https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/. Die Änderungen gelten für alle Industrieanlagen

(Quelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz vom

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