Frist zur Umsetzung der Enerneuerbare-Energien-Richtlinie der EU ist verstrichen
Frist zur Umsetzung der Enerneuerbare-Energien-Richtlinie der EU ist verstrichen
Erleichterungen für Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windparks und Solaranlagen sollten durch die Umsetzung der “Renewable Energy Directive III” (kurz: RED III) als Ablösung der EU-Notfall-Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist zur Umsetzung wichtiger Vorgaben wurde jedoch am vergangenen Mittwoch verpasst.
Die aktuelle Notfall-Verordnung wird zum 30. Juni 2025 ihre Gültigkeit verlieren, doch nach der Ampel-Koalition wurde RED III nicht mehr behandelt.
Um den Fortschritt, den RED III für die Beschleunigung von Verfahren bereits erreicht hat, nicht erneut für rechtsunsicherere und langsame Genehmigungsprozesse aufzugeben, pocht der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf eine zügige Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht.
Für die prägnante Verbesserungen, die durch RED III bereits erreicht werden konnten, sprechen die Genehmigungsvolumen für Onshore-Windkraftanlagen, die von 4 Gigawatt im Jahr 2022 auf das Doppelte im Folgejahr und 15 Gigawatt im Jahr 2024 angewachsen sind.
Sollten sich weitere Verzögerungen ergeben, würde die Planungssicherheit für Vorhaben der Eneuerbaren Energien und gesetzte Klimaziele geschwächt werden.
(Quelle: Photon, 23.05.2025)
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