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GreenInvest Ress: Produktionsprozesse zukunftssicher aufstellen

GreenInvest Ress: Produktionsprozesse zukunftssicher aufstellen

“Ressourcen schonen innerhalb unserer planetaren Grenzen – das erhält unsere Lebensgrundlagen und rechnet sich für Unternehmen: Ressourceneffizienz macht wettbewerbsfähiger, spart wertvolle Rohstoffe und reduziert Treibhausgasemissionen. Wie das konkret im eigenen Betrieb gelingen kann, dafür steht am Anfang jedes Prozesses eine gute Beratung.
Mit GreenInvest Ress fördert das Thüringer Umweltministerium mehr Ressourcenschonung von der Beratung über Investitionen bis zu Demonstrationsvorhaben.

So können z.B. Schnittreste reduziert werden, Rohstoffe wiederverwendet oder Wasser gespart werden. Die Kreislaufwirtschaft ist langfristig der einzige Weg, umweltverträglich zu wirtschaften, Lieferketten zu stabilisieren und regionale Wertschöpfung zu stärken.
Machen Sie sich gemeinsam mit uns auf den Weg für zukunftsfestes Wirtschaften in Thüringen und den Erhalt unserer Lebensgrundlagen.”

Ihr Bernhard Stengele
Thüringer Minister für Umwelt, Energie und Naturschutz

Förderprogramm für mehr Ressourcenschonung und -effizienz in Thüringer Unternehmen

Mit einem Gesamtvolumen von 28 Millionen Euro fördert das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz bis 2029 die Umsetzung von ressourcenschonenden und -effizienten Produktionsprozessen sowie die Umsetzung innovativer Demonstrationsvorhaben in Thüringer Unternehmen. Gerade mit Blick auf die Rohstoffverknappungen können sich Unternehmen mit der Förderung resilienter, zukunftsfähiger und wettbewerbsfähiger aufstellen.

Interessierte Unternehmen können sich schon vor Antragstellung von der Servicestelle Ressourcenschonung der ThEGA mittels einer kostenlosen Erstberatung und einem ersten Ressourcencheck Unterstützung holen.

 

Was wird gefördert?

  1. Gefördert wird die qualifizierte, unabhängige Beratung zur Ressourcenschonung und -effizienz in folgenden Phasen:
    • Die Ausgangsberatung zeigt Unternehmen die Ressourceneinsparpotenziale in ihren Produktionsprozessen auf.
      Mit Hilfe einer ggf. messtechnisch gestützten Prozessanalyse sollen verbrauchs-, prozess- und objektspezifische Daten erhoben werden, die geeignet sind, eine vertiefende Bewertung der relevanten Ressourcenverbräuche durchzuführen.
      Durch Auswertung der Daten sollen Möglichkeiten der schonenden und effizienten Ressourcenverwendung aufgezeigt und konkrete Vorschläge bzw. Maßnahmepläne zu ressourcensparenden Verbesserungen erstellt werden. Dabei sollen alle technisch und wirtschaftlich umsetzbar erscheinenden Maßnahmen betrachtet werden, unabhängig davon, ob diese bereits im Fokus des Unternehmens stehen.
    • Die Umsetzungsberatung bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich bei der Vorbereitung der für die vorgesehenen Investitionen erforderlichen Schritte unterstützen zu lassen.
      Dabei knüpft die Umsetzungsberatung an die Ergebnisse der Ausgangsberatung an oder an die qualitativ gleichwertigen Ergebnisse einer ungeförderten Beratung, einer Bewertung der Ausgangssituation durch das Unternehmen selbst oder das Umweltprogramm eines eingeführten Umweltmanagementsystems nach EMAS.
  2. Investitionen in Ressourcenschonungs- und effizienzmaßnahmen
    Gefördert werden die im Rahmen der Ausgangsberatung als prioritär ermittelten investiven Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourcenschonung und Steigerung der Ressourceneffizienz im Unternehmen – und damit nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit.
  3. Demonstrationsvorhaben
    Gefördert werden modellhafte Vorhaben zum schonenden und effizienten Einsatz von Materialien und Ressourcen bei der Erprobung und Anwendung neuer Technologien, insbesondere auch unter Einbeziehung der Möglichkeiten der Digitalisierung,
  • Vorhaben zur innovativen ressourcenschonenden Gestaltung, Planung, Errichtung, Umnutzung oder dem selektiven Rückbau von Bauwerken.
  • Zur Vorbereitung von Demonstrationsvorhaben werden auch Machbarkeitsstudien gefördert, die sich unmittelbar auf die beabsichtigte Investition beziehen. 

Mit der Umsetzung des Förderprogramms ist die Thüringer Aufbaubank betraut.

 

Wie wird gefördert?

Die Ausgangs- und Umsetzungsberatung wird als

nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 60 % über Pauschalen als Festbetragsfinanzierung,

unter Beachtung der De-minimis-Verordnung

gefördert. Als Förderung für das Beratungshonorar werden 660 € pro Tagwerk ausgereicht.

Gefördert werden für die:

erstmalige Ausgangsberatung bis zu 15 Beratertage,

Umsetzungsberatung bis zu 5 Beratertage.

Investitionsvorhaben

Für Vorhaben bis zu einer Gesamtinvestitionssumme von 200.000 € wird die Zuwendung über eine Pauschale als Festbetragsfinanzierung gewährt.

Für Vorhaben mit einer Gesamtinvestitionssumme über 200.000 € erfolgt die Zuwendung als Anteilsfinanzierung auf Ausgabenbasis unter Berücksichtigung des Fördersatzes.

Es ist ein Fördersatz von bis zu 60 % und ein Zuschuss von maximal 300.000 Euro möglich.

Demonstrationsvorhaben

Für innovative Vorhaben mit Demonstrationscharakter und damit verbundenen Machbarkeitsstudien sind Förderungen bis zu 60 % und ein Zuschuss von maximal 500.000 € möglich. Die Fördersätze ergeben sich in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Investitionsvorhaben nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder De-minimis-Verordnung.

 

Wer wird gefördert?

Kleinst-, Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und diesen gleichgestellte kommunale Unternehmen. Maßgeblich für die Einstufung als KMU ist die Definition gemäß Anhang I AGVO (ABl. EU L 187/1 vom 26.06.2014).

 

Download der Förderrichtlinie: Förderrichtlinie Green Invest Ress

 

(Quelle: TMUEN – März 2023)

 

 

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