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Petition: Kein AUS für Solaranlagen nach 20 Jahren

Petition: Kein AUS für Solaranlagen nach 20 Jahren

(Quelle: Pressemitteilung, Solarenergie-Förderverein Deutschland, 21.01.2020)

Zum 1. Januar 2021 werden die ersten Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 114 MWp aus der 20-jährigen EEG-Förderung herausfallen. In den Folgejahren folgen immer mehr Anlagen. Bis zum Jahr 2025 sind über 1 GWp Solarleistung davon betroffen. Die derzeitigen Rahmenbedingungen im EEG machen den Weiterbetrieb der Post-EEG-Anlagen allerdings wenig attraktiv. Deswegen hat ein Bündnis aus Solarenergie-Förderverein Deutschland, Bund der Energieverbraucher, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, Bündnis Bürgerenergie, Sonnenkraft Freising, DGS München Oberbayern und S4F Rosenheim nun eine Petition gestartet, die den Weiterbetrieb dieser Ü20-Anlagen über das kommende Jahr hinaus sicherstellen soll.

Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland haben Anlagenbetreiber nach EEG-Förderende keinen Anspruch auf Abnahme und Vergütung des erzeugten Stroms. Die einzigen Möglichkeiten bestehen darin, den erzeugten Strom aus Ü20-Anlagen vollständig selbst zu verbrauchen oder direkt zu vermarkten. Beide Lösungen gehen mit erheblichen Zusatzinvestitionen, erhöhten jährlichen Betriebskosten und damit zunehmenden Risiken einher. Für jede Kilowattstunde Solarstrom, die zur Eigenversorgung genutzt wird, muss außerdem nach aktuellem Stand 40 % der EEG-Umlage abgeführt werden.

Damit besteht die Gefahr, dass voll funktionsfähige und robuste Photovoltaikanlagen frühzeitig abgebaut werden. Diese Situation widerspricht den Grundsätzen einer ökologisch nachhaltigen und dringend notwendigen Energiewende im Strombereich und den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001.

Die Unterzeichner der Resolution fordern die Bunderegierung auf

  • anzuerkennen, dass funktionstüchtige Photovoltaikanlagen auch nach Auslauf der EEG-Förderung ein wichtiger Bestandteil der Energiewende bleiben müssen,
  • festzustellen, dass Strom aus jeder Photovoltaikanlage unabhängig von deren Alter weiterhin wie bisher vom Netzbetreiber abgenommen werden muss,
  • festzustellen, dass ein Weiterbetrieb nur dann sichergestellt ist, wenn Anlagenbetreiber die Möglichkeit erhalten, den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage fortzuführen,
  • zu beschließen, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb (z. B. Messung) so einfach und kostengünstig wie möglich gestaltet werden,
  • zu beschließen, dass die EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung Erneuerbarer Energien unverzüglich bis spätestens zum Jahresende 2020 in deutsches Recht umgesetzt wird und damit wichtige Grundvoraussetzungen für den Weiterbetrieb der Anlagen geschaffen werden.
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