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Agri-Photovoltaik – Kategorien

WAS IST ALLES APV? oder KEINE PSEUDO-LANDWIRTSCHAFT FÖRDERN

Nach aktueller Vornorm DINSPEC 91434-2021:05 (Link) wird die APV unterschieden zwischen zwei Hauptkategorien:

Bewirtschaftung unter den Modulen (Kategorie 1) und Bewirtschaftung zwischen den Modulen (Kategorie 2) ©DINSPEC 91434

Kategorie 1 – Bewirtschaftung unter den Modulen – “Hochaufgeständerte Anlagen”

  • Lichte Höhe: mindestens 2,10 m (oft 4 m bis 6 m hoch)
  • Reihenabstand: muss an die landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmaschinerien angepasst werden, zwischen 6m und 36m
  • Primäre Funktion: Schutz der Pflanzenkulturen
  • Flächenverlust: maximal 10%
    • dagegen Mehrnutzen der Fläche durch Doppelnutzung von bis zu 190%

Kategorie 2 – Bewirtschaftung zwischen den Modulen – “Zaunanlagen”

  • Lichte Höhe: maximal 2,10 m
  • Reihenabstand: muss an die landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmaschinerien angepasst werden, zwischen 6m und 36m
  • Primäre Funktion: Stromerzeugung (oft kein Schutz der Pflanzenkulturen gegeben)
  • Flächenverlust: maximal 15%
    • dagegen Mehrnutzen der Fläche durch Doppelnutzung von bis zu 190%

APV-Anlagen sollten in erster Linie also die Kulturpflanzen schützen. Um eine sogenannte “Pseudo-Landwirtschaft” zu vermeiden, muss die landwirtschaftliche Tätigkeit nachgewiesen werden und ein Mindestertrag von 66% im Vergleich zur Referenz geleistet werden. Als Referenz gilt nach DINSPEC 91434 der Durchschnitt der letzten drei Jahre bzw. der letzten drei Fruchtfolgezyklen, wenn die Pflanzenkultur bereits auf Flächen des Betriebes angebaut wurde. Andernfalls werden Durchschnittserträge der letzten drei Jahre aus einschlägigen Veröffentlichungen (z. B. destatis, Agrarstatistiken der Bundesländer) als Referenzerträge festgelegt. Die aktive landwirtschaftliche Tätigkeit sollte dauerhaft nachgewiesen werden, sodass es nicht zu einer Umwidmung der Fläche als Energiewirtschaftsfläche kommt.

Unter APV werden außerdem keine PV-Gewächshäuser und keine Aquakulturen gezählt. Für den Stand der Technik wird sich derzeit an der Vor-Norm „DINSPEC 91434:2021-05“ orientiert. Eine Vor-Norm für APV mit Tierhaltung wird derzeit erarbeitet.

 

 Mehr Informationen zum Thema Agri-PV gibt es hier:

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