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Sicherheit für Solar-Pioniere – Stadtwerke Roth machen den Weiterbetrieb von Post-EEG Anlagen möglich

Sicherheit für Solar-Pioniere – Stadtwerke Roth machen den Weiterbetrieb von Post-EEG Anlagen möglich

(Quelle: Pressemitteilung Stadtwerke Roth, 13.08.2020)

Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, erhalten nach dem EEG (Erneuerbare Energien-Gesetz) eine feste Einspeisevergütung, die nach 20 vollen Betriebsjahren endet. Insgesamt sind zum Jahresende, am 31. Dezember 2020, in der fränkischen Kommune Roth erstmals 18 Anlagenbetreiber betroffen. Die Stadtwerke Roth sichern diesen Solarpionieren zu, dass die Anlagen im Netz der Stadtwerke Roth weiterbetrieben werden können und vergüten den Strom aus diesen Anlagen mit dem Baseload-Börsenpreis.

Bürgermeister Ralph Edelhäußer ist stolz auf das Engagement der Rother Bürger*innen. „In den Jahren zwischen 1996 und 2000 musste für die Erzeugung von Solarstrom sehr viel Geld investiert werden und die Solarpioniere sind ein hohes wirtschaftliches Risiko eingegangen, um den Klimaschutz in der Stadt voranzubringen.“ Einer der Solarpioniere ist Dr. Edgar Michel aus Rothaurach, ein Ortsteil der bei Nürnberg gelegenen Stadt Roth. Im Jahr 2000 hat er auf das Süddach seines Wohnhauses 40 Solar-Module montieren lassen. Seitdem erntet er zwischen 4.000 kWh und 4.500 kWh Solarstrom pro Jahr. Damit kann rechnerisch ca. 90% des Stromverbrauchs der Familie abgedeckt werden.

Solange die Anlagen funktionieren, wäre es ein unnötiger Verlust, sie abzubauen. Deshalb sichern die Stadtwerke Roth zu, den Solarstrom der Altanlagen für die kommenden zwei Jahre zum Börsenpreis für Strom, den sogenannten Baseload-Preis, abzunehmen. Der Baseload Preis für das erste Quartal 2020 belief sich beispielsweise auf 2,657 Cent/kWh.

Mit diesem Angebot reagieren die Stadtwerke Roth auf eine Gesetzeslücke im EEG, die einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Anlagen praktisch unmöglich macht. Nach aktueller Gesetzeslage dürfte der Strom zwar unvergütet weiter eingespeist werden, eine Deckung der Kosten für Zähler und Versicherung wäre dann aber nicht mehr gewährleistet. Deutschlandweit sind davon bis 2025 insgesamt 177.000 Anlagen betroffen. Die Bundesregierung hat angekündigt, dieses Problem mit der anstehenden EEG-Novelle zu adressieren.

Die 18 Anlagen in Roth, deren Förderung zum Jahresende ausläuft, haben eine Gesamtleistung von 54,4 kWp und liefern jährlich zwischen 45.000 und 50.000 kWh Strom. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung des Ökostrom-Anteils im Netz der Stadtwerke Roth. Die Anlagen helfen, ca. 20 Tonnen des Treibhausgases CO2 zu vermeiden.

Des Weiteren bieten die Stadtwerke den Solarpionieren bei Bedarf eine individuelle Beratung an, welche Möglichkeiten des Weiterbetriebs sinnvoll erscheinen und mit welchem Aufwand dies verbunden sein kann. So soll den Eigentümern die Entscheidungsfindung, wie sie mit ihrer „ausgeförderten“ PV-Anlage weiter verfahren wollen, erleichtert werden.

Prinzipiell hat ein Betreiber einer Alt-PV-Anlage drei Möglichkeiten:

– Fortführung der Volleinspeisung
– Umstellung auf Eigenstromnutzung und Überschusseinspeisung mit Umbau der Zähleranlage
– Repowering – Abbau der Altanlage und Errichtung einer neuen PV-Anlage mit neuer EEG-Vergütung

Das Thema der Alt-PV-Anlagen wird auch in Roth in den kommenden Jahr immer wichtiger. Ab 2025 läuft dann auch die Förderung für größere PV-Anlagen aus. Aktuell sind im Netzgebiet der Stadtwerke Roth 531 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 9.153,9 kWp in Betrieb.

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