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Sunfarming begrüßt Solarpaket 1 und fordert weitere Optimierungen

Sunfarming begrüßt Solarpaket 1 und fordert weitere Optimierungen

Sunfarming begrüßt die kürzlich im Bundesgesetzblatt veröffentlichten und ab dem 16. Mai 2024 in Kraft getretenen Änderungen des Solarpakets 1. Diese Änderungen stellen einen bedeutenden Fortschritt für die Förderung von Agri-Solar-Projekten dar und ebnen den Weg für eine erfolgreiche Zukunft.

Das SolarPaket 1 umfasst erweiterte Fördermöglichkeiten und vereinfachte Genehmigungsverfahren für Agri-Solar-Anlagen. Diese neuen Regelungen bieten erhebliche Vorteile:
1. Erhöhte Gebotsgrenzen für Agri-PV im neuen Sondersegment der Bundesnetzagentur-Ausschreibungen: Die Gebotshöchstgrenze von 9,5 ct/kwh in dem neu geschaffenen BNetzA-Ausschreibungssondersegment, in dem nun auch Agri-PV-Anlagen bezuschlagt werden können, erleichtern die Finanzierung und Realisierung größerer Agri-Solar-Projekte, vor allem für mittelständische Anlagenentwickler und -investoren.

2. Beschleunigte Genehmigungsverfahren: Vereinfachte Prozesse, z.B. bei den Anlagenzertifizierungen, ermöglichen eine schnellere Umsetzung von Projekten.

3. Erweiterte Gebietskulisse für EEG-geförderte Agri-PV-Anlagen: Mit der Öffnung benachteiligter Gebiete für die Entwicklung von Agri-PV-Anlagen werden weitere Flächen bereitgestellt, die nun effizient doppeltgenutzt werden können.
„Die neuen gesetzlichen Anpassungen stärken die Position von Agri-Solar-Projekten erheblich und ermöglichen es uns, unsere nachhaltigen Energielösungen noch effizienter umzusetzen. Gleichzeitig bedarf es aber weiterer Nachschärfungen, um die Rahmenbedingungen für Freiflächen- und Agri-PV-Projekte noch weiter zu optimieren und damit einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz zu leisten“, erklärt Edith Brasche, Geschäftsführerin Projektentwicklung bei SUNfarming. „Wir sprechen uns weiterhin deutlich für eine Rückkehr zur Gebotshöchstmenge von 100 MW aus, denn mit der Reduzierung einher geht der Verklammerungseffekt für mehrere PV-Anlagen in Kommunen, der dazu führt, dass Projekte größer 50 MW erst wieder 24 Monate später errichtet werden können. Bei einem Projekt z.B. von 80 MW bedeutet dies, dass sich das Projekt nicht nur verzögert, sondern auch extrem wirtschaftlich belastet wird. So bremsen wir die Energiewende weiter ab“, so Edith Brasche.

Für den geplanten Zubau von Freiflächen-Solaranlagen, vor allem Agri-PV-Anlagen, entsprechend den Klimaschutzzielen der Bundesregierung bis 2030 sieht SUNfarming noch entscheidende Hemmnisse in den folgenden Faktoren, die aus Sicht des Unternehmens dringend berücksichtigt werden sollten:

1) Höhere Gebotsmenge, Verklammerung führt sonst zu Zielverfehlung
Die Gebotshöchstmenge von maximal 50 MWp hemmt die Entwicklung, da a) die Gesamtgröße der Projekte heute oft größer ist und b) eine Verklammerung nach § 24 Absatz 2 EEG den Bau von mehr als 50 MW im Umkreis von 2 km für 24 Monate blockieren. Konkret fordert SUNfarming, die für die Verklammerung relevante Verklammerungsgröße auf 80 MWp für klassische Freiflächen-PV und 100 MWp für Agri-PV-Anlagen nach DIN SPEC festzulegen, alternativ auf die Verklammerung generell zu verzichten.

2) Entbürokratisierung des Genehmigungsverfahrens von Agri-PV-Anlagen
a. Umweltgutachten sollten bei privilegierten Agri-PV-Anlagen im 200-Meter-Streifen und in hofnahen Bereichen vollständig abgeschafft werden, da diese Flächen nachweislich extensiviert werden, kein Flächennutzungswechsel stattfindet und ein Bauantragsverfahren ausreichend ist.
b. Bei genehmigten Bebauungsplänen für Agri-PV-Anlagen nach DIN SPEC sollten keine zusätzlichen Landschaftspläne erforderlich sein, da Agrarflächen in ihrem Status erhalten bleiben und Naturschutzbelange, die Integration der Agri-PV-Anlagen ins Landschaftsbild sowie Landschaftspflege bereits im Bebauungsplan berücksichtigt sind.
c. Die Flächennutzungsplanänderung bei Agri-PV-Anlagen nach DIN SPEC sollten entfallen, da keine Nutzungsänderung der landwirtschaftlichen Flächen erfolgt und die Anlage explizit der Landwirtschaft dient, u.a. durch die Ertragssicherung und den Schutz vor Wetterwidrigkeiten.

3) Grundsätzliche Genehmigung von Agri-PV-Anlagen nach DIN SPEC auf intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen in Landschaftsschutzgebieten
Intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen, auch in Landschaftsschutzgebieten, sollten für Agri-PV nach DIN SPEC vorbehaltlos für B-Plan oder Bauantrag freigegeben werden, wenn die Doppelnutzung nachgewiesen wird; in FFH- und Natura 2000-Gebieten sollte nach positiven Umweltgutachten ebenfalls die Genehmigung möglich sein, da aktuelle Studien die ökologischen Vorteile von Agri-PV-Anlagen bereits umfassend belegen.

4) Solar-Euro aussetzen bzw. bundeseinheitliche Regelung der finanziellen Beteiligung von Kommunen einführen
Verschiedene Bundesländer haben bereits einen Solar-Euro eingeführt oder sind in der Vorbereitung einer verpflichtenden zusätzlichen Abgabe zur finanziellen Beteiligung von 0,2 ct/kwh laut EEG 2023. SUNfarming spricht sich explizit gegen diese zusätzcliche Sonderabgabe aus, da diese PV-Investoren überdurchschnittlich belastet und bereits in den Investitionskosten teurere Agri-PV-Anlagen zusätzlich benachteiligt; stattdessen sollte eine verbindliche Abgabe von 0,2 ct/kWh per Ländererlass eingeführt werden, um Planungssicherheit für Kommunen und Investoren zu schaffen und Wettbewerbsnachteile zwischen den Bundesländern zu vermeiden.

SUNfarming engagiert sich als Mitglied verschiedener Bundes- und Landesverbände im Bereich erneuerbare Energien für ganzheitliche und resiliente Energiekonzepte für den ländlichen Raum.

 

(Quelle: Sunfarming vom 03. Juni 2024)

 

 

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