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Be­son­de­re So­lar­an­la­gen – Abgabe Stellungnahme bis 17.03.23

Be­son­de­re So­lar­an­la­gen – Abgabe Stellungnahme bis 17.03.23

Seit 2023 können über die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments auch besondere Solaranlagen gefördert werden. Es werden Stellungnahmen zu den im Dokument veröffentlichten Anforderungen und zu den dort aufgeworfenen Fragen erbeten.

Besondere Solaranlagen sind solche auf

  • Ackerflächen, die kein Moorboden sind, mit gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau auf derselben Fläche
  • Flächen, die kein Moorboden sind, bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung in Form eines Anbaus von Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen auf derselben Fläche
  • Grünland, das kein Moorboden ist, bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung als Dauergrünland, wenn das Grünland nicht in einem Natura 2000-Gebiet im Sinn des § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Bundesnaturschutzgesetzes liegt und kein Lebensraumtyp ist, der in Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/105/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368) geändert worden ist, aufgeführt ist
  • Parkplatzflächen
  • Moorböden, die entwässert und landwirtschaftlich genutzt wurden und die dauerhaft wiedervernässt werden.

Anforderungen / Festlegungen

  • Für die Anforderungen, die an besondere Solaranlagen auf Ackerflächen, landwirtschaftlichen Flächen mit Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen und auf Parkplatzflächen gestellt werden, gilt die Festlegung besondere Solaranlagen (pdf / 7 MB) – Az. 8175-07-00-21/1 – vom 1.Oktober 2021.
  • Die Anforderungen für besondere Solaranlagen auf Grünland und auf entwässerten Moorböden werden zur Zeit in einem Festlegungsverfahren bestimmt.

Festlegungsverfahren

Die Bundesnetzagentur wird zum 1. Juli 2023 die Anforderungen für besondere Solaranlagen auf Grünland und auf entwässerten Moorböden festlegen.

Die beabsichtigten Inhalte werden zur Konsultation (pdf / 50 KB) gestellt. Die Abgabe von Stellungnahmen ist möglich bis spätestens 17. März 2023 (Eingang bei der Bundesnetzagentur).

Hinweise

Es werden Stellungnahmen zu den im Dokument veröffentlichten Anforderungen und zu den dort aufgeworfenen Fragen erbeten.

Die Bundesnetzagentur behält sich vor, die eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Website zu veröffentlichen. Es obliegt den Einsendern eine Einwilligung von Betroffenen zur Veröffentlichung potentieller personenbezogenen Daten (z. B. Namen, Unterschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen mit Namen als Bestandteilen) einzuholen. Alternativ kann zusätzlich eine für die Veröffentlichung bestimmte Fassung übersendet werden, in der die personenbezogenen Daten geschwärzt sind. Entsprechendes gilt, soweit in den übermittelten Stellungnahmen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten sind.

Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme ausschließlich als PDF per E-Mail an ee-ausschreibungen@bnetza.de.

 

(Quelle: Bundesnetzagentur – Februar 2023)

 

 

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